Der Übergang von stationär zu ambulant
Im Zentrum des Projekts «Inpatient-outpatient transitions» steht die Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Pflege: Welche Versorgung erhalten ältere und kranke Menschen im Spital, welche im Anschluss in ihrer häuslichen Umgebung?
Ausgangslage
Eine steigende Lebenserwartung führt zur Überalterung der Gesellschaft. Diese demographische Veränderung löst nicht nur Debatten über die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens aus, sondern wirft ganz allgemein die Frage nach der geeigneten Versorgung im ambulanten und stationären Bereich innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen auf. Die Kostendämpfung ist ein zentrales Anliegen moderner Gesundheitssysteme, um weiterhin erschwingliche Gesundheitsversorgung von guter Qualität anbieten zu können.
Im Rahmen einer breit angelegten Gesundheitsreform wurden 2012 in der Schweiz Fallpauschalen (SwissDRG) zur Abgeltung stationärer Leistungen in Akutspitälern eingeführt. Eine Vorgängerstudie hat aufgezeigt, wie Krankenhäuser auf das neue Tarifsystem reagieren. Die Resultate belegen, dass die veränderten wirtschaftlichen Anreize in der stationären Pflege in Spitälern eine Verlagerung der Dienstleistungen auslösen. Dienstleistungen mit einem hohen Pflegeanteil sind demnach weniger attraktiv für Krankenhäuser. Teilweise wird die stationäre Akutbetreuung in den Spitälern heutzutage früher beendet oder an die häusliche Versorgung delegiert. Hinzu kommt, dass seit 2011 auch neue gesetzliche Grundlagen für die Ergänzungsleistungen AHV/IV gelten. Wie die beiden Finanzierungslogiken zusammenspielen, ist weitgehend unerforscht.
Projekt
Das interdisziplinäre Projekt «inpatient-outpatient transitions in the era of DRGs: the legal framework and current practice» mit einem rechtlich-medizinisch-soziologischen Ansatz ist eine Kooperation der Universität Zürich (Prof. Dr. iur. Thomas Gächter),der Universität Basel (Prof. Dr. med. Bernice Elger) und Careum Forschung (Prof. FH Dr. iur Agnes Leu). Aufbauend auf dem Vorgängerprojekt soll eine weitere Forschungslücke geschlossen werden. Bis jetzt fehlen gesicherte Ergebnisse zu rechtlichen Aspekten und den Folgen der überlappenden neuen Vergütungsregelungen für die stationäre und ambulante Versorgung. Das Projekt verfolgt drei Hauptziele:
- Es wird untersucht, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen greifen, damit die beiden reformierten Finanzierungssysteme zusammenspielen und ob die geltenden Vorschriften ausreichend klare Leitlinien bieten.
- Es werden die Faktoren untersucht, welche die Gesundheitspflege und Betreuung nach der Akutpflege beeinflussen. Wichtig ist auch die Frage, ob und inwiefern die beiden reformierten Finanzierungssysteme die Entscheidungen von Dienstleistern und Versicherten beeinflussen. Dazu werden Experteninterviews mit Interessengruppen (Health Professionals, Politikerinnen und Politiker, Vertreter von Patientenorganisationen) über die Umsetzung der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen in fünf verschiedenen Kantonen (ZH, GE, LU, BS, TI) geführt. Abschliessend werden auch Patienten über ihre Erfahrungen und ihre Zufriedenheit mit dem Entscheidungsprozess befragt.
- Es soll geklärt werden, ob gesetzgebende Massnahmen angezeigt sind angesichts des verfassungsrechtlich verankerten individuellen Anspruchs auf die Behandlung von Krankheiten und die damit verbundene Pflege. Besteht das Risiko, dass infolge des neuen gesetzlichen Rahmens Patientenentscheide gefällt werden, die zu Minderversorgung oder Diskriminierung besonders vulnerabler Gruppen führen?
Das Forschungsteam arbeitet zusammen mit nationalen und internationalen Expertinnen und Experten aus dem Bereich Sozialversicherungsrecht, Medizin, medizinische Ethik, Gesundheitsökonomie und Soziologie. Die Forschungsergebnisse werden in nationalen und internationalen Fachzeitschriften veröffentlicht und fliessen auch in die Dissertation von Yvonne Padrutt, Mlaw (Referent Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Universität Zürich) ein.
Projektteam
Universität Zürich: Prof. Dr. iur. Thomas Gächter (Rechtswissenschaftliches Institut, Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht)
Universität Basel: Prof. Dr. med. Bernice Elger (Institut für Bio- und Medizinethik IBMB)
Careum Forschung: Prof. Dr. iur. Agnes Leu
Laufzeit
Oktober 2015–Oktober 2018
Praxispartner
- Prof. Dr. med. Christoph Meier, Prof. Dr. med. Markus Weber, Roland Lukas (Triemlispital)
- Prof. Dr. Raphaël Hammer (Haute Ecole de Santé Vaud HESAV)
- PD Dr. med. Friedrich Heubel (Marburg)
- Prof. Dr. Günter Neubauer (Institut für Gesundheitsökonomik IfG, München)
Publikationen
Leu, A., Gaechter, T., & Elger, B. (2013). 365 Tage SwissDRG – Anreize, Instrumente, Wirkungen. hill Zeitschrift für Recht und Gesundheit, (95). Online verfügbar unter https://hill.swisslex.ch
Leu, A. (2015). Einfluss der SwissDRG auf die vulnerablen Patientengruppen in der Schweiz: Ethische Kriterien und rechtliches Korrelat. Berlin: De Gruyter. Verlag
Leu, A., Gächter, T., & Elger, B. S. (2015). Swiss DRG: Missbrauchsgefahr bei der Datenweitergabe an Krankenversicherer?: Erwartungen und Entwicklungen. Schweizerische Zeitschrift für Gesundheitsrecht RSDS/SZG, 83-96. Volltext
Leu, A., Gächter, T., & Elger, B. (2015). Führt SwissDRG zu einer Minderversorgung vulnerabler Patientengruppen? Pflegerecht, 4 (1), 9–14. PDF
Wild, V., Fourie, C., Frouzakis, R., Clarinval, C., Leu, A. et al. (2015). Assessing the impact of DRGs on patient care and professional practice in Switzerland (IDoC) – a potential model for monitoring and evaluating health care reform. Swiss Medical Weekly, 145, w14034. doi: 104414/smw.2015.14034