Die Ablösung des LIBOR (2/2)
Dr. Marc Schwarz
Der LIBOR wird als Referenz-Zinssatz durch SARON abgelöst. In meinem letzten Blogbeitrag habe ich mich mit der Frage nach dem Hintergrund dieser Entwicklungen befasst. Heute geht es um die Herausforderungen für die Schweizerische Nationalbank und die Geschäftsbanken bei der Einführung.
Herausforderungen für die SNB
Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass der SARON sich als neuer Referenzzins-Standard für den Schweizer Franken durchsetzen wird. Dies hat weitreichende Konsequenzen: So muss die SNB die Steuerung der Geldpolitik auf den neuen Referenzzins ausrichten. Aktuell bildet ein von der SNB festgelegtes Zielband für den 3-Monats-Libor die Basis der Geldpolitik für den Schweizer Franken. Dies ist eine der drei Säulen der geldpolitischen Strategie der SNB – neben der Definition der Preisstabilität und der Inflationsprognosen.
Herausforderungen für die Geschäftsbanken
Die Banken müssen das Produkt „Geldmarkt-Hypothek“ neu konstruieren. Das ist nicht ganz trivial: Der Libor wird täglich für viele Laufzeiten zwischen 1 Tag und 12 Monaten festgelegt. Das heisst, der Satz für eine Geldmarkt-Hypothek mit einer Zinsbindung von beispielsweise 6 Monaten ist direkt bei der ICE erhältlich. Der SARON hingegen ist lediglich ein Marktzins für besicherte Overnight-Geschäfte. Somit muss ein Verfahren gefunden werden, wie aus dem SARON Referenzzinssätze für längere Laufzeiten (z.B. 1, 3 oder 6 Monate) abgeleitet werden können. Zwar gibt es auch „SAR“-Sätze für längere Laufzeiten. Aber diese sind nicht liquide genug um als Referenzsatz dienen zu können.
Aktuelle Situation
SARON-basierte Swaps können bereits abgeschlossen werden. Die variable Zinszahlung basiert auf den täglich um 18 Uhr geltenden SARON-Sätzen. Die täglich zu leistenden Zinszahlungen werden berechnet und summiert alle 12 Monate abgerechnet. Das heisst, es ist erst im Nachhinein bekannt, wie hoch der Zins für die vergangenen 12 Monate ist. Ob dies auch sinnvolle Parameter zur Bestimmung der Zinssätze beispielsweise für Geldmarkt-Hypotheken, ist fraglich.
Ausblick
Es bleibt abzuwarten, ob sich hierfür ein Marktstandard herauskristallisiert, und wenn ja, welcher. Für Swap-basierte Geschäfte – unabhängig davon, ob es sich um Interbanken- oder Kundengeschäfte handelt –, die länger als bis zum 31.12.2021 laufen, muss ein Verfahren gefunden werden, wie diese spätestens zu diesem Stichtag auf SARON umgestellt werden können. Für Zinsswap-Geschäfte, die am Interbankenmarkt abgeschlossen wurden, können die zu leistenden Ausgleichszahlungen zum Beispiel über Auktionen bestimmt werden. Es ist aber noch offen, wie dies Banken dies bei den Geldmarkthypotheken regeln, die eine Laufzeit über den 31.12.2021 hinaus aufweisen. Zudem müssen auch die gesamten Vertragswerke auf den neuen Referenzzinssatz ausgerichtet und die Systeme und Prozesse zur Berechnung der Zinsen und zur Bewertung der heute noch Libor-basierten Geschäfte angepasst werden.
Fazit
Zwar dauert es noch fast vier Jahre, bis die Libor-Ermittlung durch die FCA nicht mehr unterstützt wird. Die Banken sind aber gut beraten, sich bereits heute mit diesem Thema auseinander zu setzen. Denn unabhängig von den offiziellen Deadlines können sich bereits vor dem 31.12.2021 neue Marktstandards im Swapgeschäft etablieren. Auf dies – wie auch auf entsprechende Fragen der Kunden hinsichtlich der Geldmarkthypotheken – sollten die Banken vorbereitet sein.