Laptop Bildschirm mit Satz Erwerb von KMU-Anteilen durch Mitarbeitende Laptop Bildschirm mit Satz Erwerb von KMU-Anteilen durch Mitarbeitende
Schwierigkeit bei der Abgrenzung von Anteilserwerb in Mitarbeitereigenschaft und ausserhalb der Mitarbeitereigenschaft bei KMU. (Symbolbild)

Klare gesetzliche Regelungen bei Beteiligungserwerb durch Mitarbeitende?

Der Erwerb von KMU-Anteilen durch Mitarbeitende der Gesellschaft hat in der Schweiz grosse praktische Relevanz. Einerseits haben Mitarbeiterbeteiligungen in den letzten Jahren auch in KMU an Bedeutung gewonnen. Andererseits werden Anteilsrechte oft durch Mitarbeitende im Rahmen von Nachfolgeregelungen erworben. Insbesondere kleine Unternehmen werden oft von Anteilsinhabenden geführt, die auch Mitarbeitende der Gesellschaft sind. Durch den Verkauf von Anteilsrechten an langjährige oder neue qualifizierte Mitarbeitende wird die Konstanz und das längerfristige Fortbestehen der Unternehmung gesichert.

Mit dem 2013 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen wurde die Besteuerung von geldwerten Vorteilen aus Mitarbeiterbeteiligungen gesetzlich geregelt. Die ESTV hat diese Bestimmungen sowie deren steuerlichen Auswirkungen im Kreisschreiben Nr. 37 konkretisiert. Trotz klarer gesetzlicher Grundlagen und Ausführungen im Kreisschreiben bestehen jedoch nach wie vor offene Fragen mit Hinblick auf Abgrenzungen, Anteilsbewertungen und Rechtsanwendung. Das Bestreben der Steuerbehörden einer schweizweit rechtsgleichen Behandlung von Mitarbeiteraktien ist löblich. Allerdings lässt sich vermehrt eine sture Anwendung der Regeln feststellen. Insbesondere die Begriffe der Mitarbeiterbeteiligungen und des Einkommens aus Mitarbeiterbeteiligungen werden in der Praxis sehr weit ausgelegt. Die Steuerbehörden scheinen gegenwärtig fast jeden Fall, bei dem Mitarbeitende Anteile der Arbeitgebergesellschaft erwerben unter die steuerlichen Vorschriften der Mitarbeiterbeteiligungen zu subsumieren. Dies geschieht regelmässig auch dann, wenn Mitarbeitende die Anteile nicht von der Gesellschaft selbst, sondern von anderen Mitarbeitenden erwerben. Das unkritische Abstellen auf diese Vorschriften greift allerdings zu kurz.

Unterscheidung zwischen Mitarbeiter- und Unternehmereigenschaft

Der Unterscheidung in Mitarbeiterbeteiligungen und Nicht-Mitarbeiterbeteiligungen sollte eine grössere Bedeutung zukommen. Nur wenn Anteilskäufe als Mitarbeiterbeteiligungen qualifizieren, ist die Besteuerung der Differenz zwischen Kaufpreis und Verkehrswert als Erwerbseinkommen möglich. Gerade im KMU-Bereich ist die Abgrenzung zwischen Anteilserwerb in Mitarbeitereigenschaft und ausserhalb der Mitarbeitereigenschaft nicht einfach. Die Schwierigkeit besteht nicht zuletzt darin, dass eine Person sowohl in Eigenschaft als Mitarbeitende als auch in Eigenschaft als Unternehmende Anteile erwerben kann. Eine Mitarbeiterbeteiligung liegt nur vor, wenn der Erwerb in Mitarbeitereigenschaft erfolgt. Sofern der Grund des Erwerbs hingegen nicht im Arbeitsverhältnis, sondern in der Unternehmereigenschaft liegt, kann nicht von Mitarbeiterbeteiligung gesprochen werden, auch wenn die erwerbende Person Mitarbeiterin der Gesellschaft ist. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der vereinbarte Kaufpreis wirtschaftlich gerechtfertigt ist und der erwerbenden Person keinen geldwerten Vorteil zukommt, welcher entsprechend zu besteuern wäre.

Unklare Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen auf Arbeitgeberseite

Liegt eine Mitarbeiterbeteiligung vor, ergeben sich diverse Fragestellungen betreffend Handhabung und Bewertung. Die Steuerfolgen für Erwerbende sind in Gesetz und Kreisschreiben weitgehend nachvollziehbar ausgeführt. Die korrekte Handhabung auf Ebene der Arbeitgebergesellschaft ist jedoch weitgehend offen und unklar; besonders in Fällen, wo Anteilsverkäufe von bisherigen Gesellschaftern an Mitarbeitende als Mitarbeiterbeteiligungen qualifiziert werden. Wie müssen Mitarbeiterbeteiligungen aus buchhalterischen Gesichtspunkten in der Gesellschaft dargestellt werden? Dürfen unterlassene Buchungen nachgeholt werden, wenn sich das Bewusstsein über die steuerliche Relevanz der Transaktion bei den Beteiligten erst später einstellt (z.B. nach Aufrechnung geldwerter Vorteile bei Mitarbeitenden durch die Steuerbehörden)?

Die Bemessung der geldwerten Vorteile im Fokus

Alsdann stellt sich die Frage nach der korrekten Bemessung der geldwerten Vorteile. Die seitens der Steuerbehörden zum Teil starre Anwendung des Vermögenssteuerwerts für Einkommen aus Mitarbeiterbeteiligungen führt oft zu hohen Verkehrswerten und entsprechend hoher Steuerbelastung bei den Mitarbeitenden. Es fragt sich, inwieweit die Anwendung des Vermögenssteuerwerts für die Zwecke der Besteuerung von unselbständigem Erwerbseinkommen gerechtfertigt ist und welche Alternativen – mit welchen allfälligen Konsequenzen – bestehen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass gerade bei KMU oftmals Übertragungsbeschränkungen bestehen, die den Verkehrswert der Anteile zumindest aus Optik der betreffenden Person erheblich reduzieren. Inwiefern können solche Beschränkungen (z.B. aus einem Aktionärbindungsvertrag) steuerlich berücksichtigt werden?

Mehr dazu in meiner Masterarbeit (veröffentlicht bei Helbing Lichtenhahn)

Für meine Masterarbeit im Lehrgang MAS Swiss and International Taxation bei Kalaidos FH habe ich mich intensiv mit diesen und weiteren verbundenen Fragestellungen beschäftigt. Die Arbeit wurde mit dem ersten Preis des Verlags Helbing Lichtenhahn prämiert und ist in Folge als Buch erschienen. Das Buch kann direkt beim Verlag bestellt werden:
https://www.helbing.ch/detail/ISBN-9783719044275/Erwerb-von-KMU-Anteilen-durch-Mitarbeitende

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