Marco Donatsch

Der eidgenössisch anerkannte Abschluss „Master of Law“ der Kalaidos Law School ist zurzeit noch keine Zulassungsgarantie für die kantonale Anwaltsprüfung. Wie schlimm ist das?
Das Anwaltspatent ist eine Berufsausübungsbewilligung. Nur wer im klassischen Sinn als Anwalt tätig ist und vereinfacht gesagt eine Anwaltskanzlei betreibt und Klienten in Zivil- und Strafprozessen vertritt, braucht zwingend das Patent. Für juristische Tätigkeiten in Unternehmen, in der Verwaltung oder in der Justiz ist das Patent nicht erforderlich. Für Uniabsolventen war das Anwaltspatent bislang wichtig, da man dadurch praktische Berufserfahrung ausweisen konnte. Studierende an der Fachhochschule verfügen hingegen so oder anders über qualifizierte Berufserfahrung.

Heisst also, ein Jus-Studium ohne Anwaltsprüfung ist durchaus vorstellbar – gerade für praxiserprobte FH-Absolventen. Was war damals Ihre Motivation, das Rechtsanwaltspatent abzulegen?
Ich hatte nie einen Plan, wie mein beruflicher Weg verlaufen soll. Nach dem Lic. (heute Master) blieb ich als Assistent an der Uni und schrieb eine rein theoretische Diss. Der Eintritt ins Berufsleben lief für Uniabsolventen praktisch immer über ein Praktikum. Es blieb einem mit anderen Worten kaum was anderes übrig, als sich als Substitut auf einer Kanzlei oder als Auditor am Bezirksgericht die ersten Sporen abzuverdienen. Ich hatte Glück, dass ich schon nach sechs Monaten Anwaltspraktikum eine Festanstellung als Gerichtsschreiber am Zürcher Verwaltungsgericht bekam. Das war damals sehr wichtig für mich, da meine erste Tochter zur Welt kam. Ich absolvierte dann – total lustlos, da Privat- und Strafrecht mich kaum interessierten – die Anwaltsprüfung, weil dies vom Verwaltungsgericht mit Gewährung unbezahlter Urlaube gefördert wurde. Kurzum: Ich hatte eine sich mir bietende Möglichkeit wahrgenommen.

Dann war der Weg übers Anwaltspatent doch der richtige für Sie?
Grundsätzlich ja. Nur wenige Tage nachdem ich das Anwaltspatent in der Tasche hatte, suchte eine grössere Kanzlei einen Spezialisten für Verwaltungsrecht. Ich bekam die Stelle und ich arbeite seither – zunächst als Angestellter, dann als Selbständiger – als «Anwalt», wobei ich aufgrund meiner Spezialisierung auf das öffentliche Recht eben gar nicht im Bereich des Anwaltsmonopols tätig bin. Die beratende wie auch die prozessierende Tätigkeit und vor allem die Selbständigkeit gefällt mir sehr. Auch mein 50%-Pensum als Verwaltungsrichter erfüllt mich. Hätte es damals aber bereits alternative Entwicklungswege gegeben, hätte ich sie mir bestimmt angeschaut.

Welche konkreten Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt sehen Sie für unsere Bachelor und Master of Law Absolventen?
In den letzten Jahrzehnten hat ein starker Wandel stattgefunden. Nur eine Minderheit der Jusabsolventen ist im klassischen Anwaltsberuf tätig. Ich sehe daher vielfältige Möglichkeiten in Wirtschaft und Verwaltung. Absolventen einer Fachhochschule bieten Arbeitgebern aufgrund ihres Werdegangs eine attraktive Alternative zu Uniabsolventen!

Facebook Twitter Xing LinkedIn WhatsApp E-Mail