Frau pflegt andere Rentnerin am Krankenbett Frau pflegt andere Rentnerin am Krankenbett

Ausgangslage

Die neue Pflegefinanzierung ist seit 1. Januar 2011 in Kraft. Mit der Gesetzesänderung sollte klar geregelt werden, wie Pflegekosten unter den obligatorischen Krankenversicherern, Versicherten, Kantonen und Gemeinden aufgeteilt und übernommen werden. Pflegebedürftige dürfen demnach höchstens mit 20 Prozent beteiligt werden. Kantone und Gemeinden müssen für die Restfinanzierung aufkommen. Die Absicht war, dass die Krankenversicherungen und stark pflegebedürftige Personen nicht immer höhere Kosten tragen sollten.

Projekt

Die Evaluation soll die tatsächlichen Wirkungen der neuen Pflegefinanzierung untersuchen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist gesetzlich verpflichtet, die Durchführung und Wirkung des Gesetzes zu überprüfen, dabei geht es um sehr komplexe Fragen:

  • Wie wird die Revision auf Kantons- und Gemeindeebene konkret umgesetzt?
  • Welche Konsequenzen hat die Revision z. B. für die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen, für die Entwicklung der Pflegekosten und für die finanziellen Verpflichtungen der öffentlichen Hand?
  • Und was verändert sich durch die neue Pflegefinanzierung für die Leistungserbringer in punkto Angebot an Pflegeleistungen?
  • Nicht zuletzt geht es dabei um die Frage, wie sich die Entscheide im Pflegeprozess aus der Sicht der verschiedenen Beteiligten verändert haben.

Methodisch stehen neben Dokumentenanalysen und Sekundärdatenauswertungen Interviews mit Fachpersonen aus den verschiedenen Interessengruppen im Zentrum (u.a. Bund, Kantone und Gemeinden, Krankenversicherer, Patienten- und Altershilfeorganisationen, Sozial- und Gesundheitsbehörden, Hilfsorganisationen und Anlaufstellen).

Careum Forschung beleuchtet insbesondere die Perspektive der Pflegebedürftigen beziehungsweise deren Angehöriger. Sie verfügt über langjährige Erfahrungen mit Leistungserbringern und Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Es gibt wenige Forschungseinrichtungen, die so klar auf die Perspektive des Lebens mit chronischer Krankheit am Gesundheitsstandort Privathaushalt ausgerichtet sind. Diese Menschen werden ebenso in den Fokus gerückt wie die betreuenden und pflegenden Angehörigen. Die Ergebnisse der Evaluation werden in einem detaillierten, übersichtlichen und leserfreundlichen Schlussbericht veröffentlicht.

Projektkonsortium und -team

Infras: Thomas von Stokar, Judith Trageser, Eva Gschwend, Prof. Dr. Christina Felfe
Careum Forschung: Prof. Dr. Ulrich Otto, Anna Hegedüs, (beratend: Prof. Dr. Iren Bischofberger)
Landolt Rechtsanwälte: Prof. Dr. iur. Hardy Landolt (Universität St. Gallen)

Laufzeit

April 2016–November 2017

Stellungnahme des Bundesrates

Die Ergebnisse wurden dem Bundesrat in dem nun veröffentlichten Evaluationsbericht vorgelegt. Der Bundesrat nahm diesen zur Kenntnis und veröffentlichte am 4. Juli 2018 seine Schlussfolgerungen (siehe Medienmitteilung des Bundesrates vom 4. Juli 2018). Sämtliche Unterlagen finden sich auf der Webseite des BAG:

Reaktionen

Wie brisant das Thema ist, zeigt sich in den kritischen Reaktionen von Organisationen und Verbänden, die bereits kurz nach dem Erscheinen der bundesrätlichen Schlussfolgerungen erfolgten.

Medienreaktionen

Neue Zürcher Zeitung (4. Juli 2018): «Spitex wird zur Patientin»
Neue Zürcher Zeitung (4. Juli 2018): «Kosten dürfen nicht illegal auf Heimbewohner abgewälzt werden»
Tagblatt (4. Juli 2018): «Pflegefachpersonen sollen künftig mehr Kompetenzen erhalten»

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