Herausforderungen digitaler Währungen Herausforderungen digitaler Währungen
Bild: Kalaidos FH

Interessant wird die Auslegung von Gesetzen insbesondere dann, wenn sich neue Technologien und Geschäftsmodelle entwickeln, die zum Zeitpunkt der Gesetzgebung noch nicht hinreichend bekannt oder gar vorhersehbar waren. Gesetzgeber und rechtsanwendende Behörden hinken hierbei gezwungenermassen hinterher, was dem Rechtsbetroffenen jedoch keinen rechtsfreien Raum gewährt. Er bzw. sein Berater steht vielmehr vor der Aufgabe, neue Sachverhalte in bestehendes, darauf (noch) nicht konzipiertes Recht einzuordnen. Dies gilt bspw. im Bereich des Crowdfunding, E-Commerce, neuer Arbeitsprozesse, E-Government und eben auch im Umgang mit digitalen Währungen.

Hinter digitalen Währungen stehen keine staatlich anerkannten Zentralbanken, sondern lediglich Software, welche von Privatpersonen programmiert wurde.

Zahlungen mit digitalen Währungen

Betreffend die Zahlung mit digitalen Währungen sind inzwischen die wesentlichen Grundfragen geklärt worden. Sowohl in der EU als auch in der Schweiz wird die Bezahlung mit digitalen Währungen der Bezahlung mit Geld gleichgesetzt 1). Dies führt dazu, dass mehrwertsteuerlich auch Transaktions-, Wechsel- sowie Validierungsgebühren von der Steuer ausgenommen sind.

Zuflüsse in digitalen Währungen 

Dass Einkommen in digitalen Währungen der Einkommens- bzw. Gewinnbesteuerung unterliegen und entsprechende Guthaben der Vermögenssteuer, ist ebenfalls klar. Hier sind jedoch noch offene Bewertungsfragen zu klären 2).

Ebenfalls noch offen ist, wie mit dem «Mining» von digitalen Währungen umzugehen ist. Beim Mining wird dezentral die für den Betrieb des virtuellen Währungssystems erforderliche Rechenleistung zur Verfügung gestellt. Dies kann grundsätzlich von jedem Rechner aus geschehen. Dafür «erhält» der Betreiber des Rechners neu geschaffene Währungseinheiten. Direktsteuerlich handelt es sich bei einer Einzelperson um Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit 3).

Ob ein mehrwertsteuerlich relevantes Leistungsverhältnis vorliegt, wird aber noch zu klären sein 4).

Weitere Blogbeiträge zum Thema Digitalisierung in der Steuerwelt finden Sie hier.

# # #

Möchten Sie mehr zur diesem Thema erfahren? Das ISIS)-Seminar zum Steuerrecht 4.0 am 7. März 2017 in Oerlikon behandelt Themen wie Crowdfunding, E-Commerce, Digitale Währungen, Mobilität der Arbeit (Insourcing, Outsourcing und Fernarbeit) sowie E-Government aus steuerrechtlicher Sicht.

1) Siehe dazu Christoph M. Meier/Luzius Meisser, Bitcoin und Mehrwertsteuer, EF 2016, S.186 ff. sowie Christoph M. Meier, Bitcoin und Steuerfragen, EF 2015, S. 716 ff. m.w.Hw. auch zum Folgenden.
2)
  Vgl. dazu Tobias F. Rohner/Christian Jaag, Bitcoin - Steuerlicher Umgang mit Kryptowährungen, NZZ vom 4. Januar 2017, S. 10.

3)
Harald Bärtschi/Christian Meisser, Virtuelle Währungen aus finanzmarkt- und zivilrechtlicher Sicht, in: Rolf H. Weber/Florent Thouvenin [Hrsg.], Rechtliche Herausforderungen durch webbasierte und mobile Zahlungssysteme, Zürich 2015, S. 157.

4)
Ein Leistungsverhältnis ablehnend Redmar Wolf, Bitcoin and EU VAT, IBFD International VAT Monitor, 2014, S. 257.

Facebook Twitter Xing LinkedIn WhatsApp E-Mail