Bei der Betrachtung von grenzüberschreitenden Verlustverrechnungsmöglichkeiten könnte man mit Blick auf eine Holdingstruktur versucht sein, die indirekte Verlustverrechnung mittels Abschreibungen auf Beteiligungen nach Art. 62 DBG vorzunehmen.
In einem ersten Teil haben wir aufgezeigt, dass keines der 50 SPI-Unternehmen mit der grössten Börsenkapitalisierung (knapp 94% der Marktkapitalisierung des SPI) im Zeitraum 2009 bis 2015 eine gewinnabhängige Dividendenpolitik betrieb.