Steuerstandort Schweiz Steuerstandort Schweiz
Neue Wege mit der Steuervorlage 17 (Symbolbild)

Die Massnahmen für den Steuerstandort Schweiz war eins von vielen Themen an der Neuen Zürcher Steuerkonferenz (NZSK) 2017. In einer Podiumsdiskussion mit:

  • lic. iur. Fabian Baumer, RA, dipl. Steuerexperte, Leiter Steuerpolitik, EStV,
  • Dr. Daniel Lampart, Chefökonom und Sekretariatsleiter, Schw. Gewerkschaftsbund SGB,
  • Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger, Gründungsdekan Wirtschaftswiss. Fakultät, Universität Luzern,
  • Günter Schäuble, Head Corp. Finance & Tax, Schindler Holding,
  • lic. iur. Marina Züger, Steuervorsteherin Kt. Zürich und
  • Prof. Dr. Julia von Ah, dipl. Steuerexpertin, Inhaberin und Geschäftsführerin von Ah & Partner AG, Leiterin des SIST- Schweizerische Institut für Steuerrecht, Mitglied des Vorstands und Geschäftsleitenden Ausschusses von ISIS (Institut für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht)

wurden die Massnahmen der Steuervorlage 17 diskutiert.

Die neue Steuervorlage 17 (SV17) basiert grösstenteils auf der "alten" Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III (USR III). Diese Tatsache scheint grundsätzlich auf breite Zustimmung zu stossen. Bei der Gegenüberstellung der Massnahmen USR III und SV17 wurden jedoch einige "Interessenkonflikte" deutlich. 

1. Massnahme: Abschaffung der Regelungen für kantonale Statusgesellschaften

Diese Massnahme stösst auf eine allgemeine Befürwortung, da der Druck aus dem Ausland / der EU für die Schweiz bzw. für die Firmen, die in der Schweiz angesiedelt sind, zu hoch ist, als dass man an diesen festhalten könnte. Grundsätzlich sind Firmen bereit, in den "sauren" Apfel zu beissen und mehr Steuern zu zahlen. Der Steuerstandort Schweiz profitiert aus dieser Sicht von der Abschaffung der kantonalen Statusgesellschaften.

2. Massnahme: Patentbox

Diese Massnahme wird etwas kritischer betrachtet. Die Patentbox, welche auf kantonaler Ebene obligatorisch einzuführen sein wird, hat sich in der SV17 gegenüber der USR III "verengt". Neu qualifiziert Software nicht für die Patentbox. In der Podiumsdiskussion wurden Zweifel eingebracht, ob die Firmen diese Massnahme nutzen werden. Dies wurde damit begründet, dass die Beantragung der Patentbox einen erheblichen Mehraufwand darstelle und zu Nachfragen seitens der Steuerverwaltung führen würde, weshalb einige Firmen wohl freiwillig auf die Patentbox verzichten werden. Weiterhin ist fraglich, wie lang die Patentbox von der EU / OECD akzeptiert wird und ob nicht in ferner Zukunft auch diese Massnahme gegen einen fairen Steuerwettbewerb verstösst. 

Podiumsdiskussion zur Steuervorlage 17Podiumsdiskussion zur SV17 an der NZSK 2017 (v.l.n.r.) mit Fabian Baumer, Günter Schäuble, Marina Züger, Dr. Daniel Lampart, Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger und Prof. Dr. Julia von Ah

3. Massnahme: Zusätzlicher Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand

Der auf Kantonsebene freiwillig einzuführende Abzug (150%) stösst auf allgemeinen Konsens. Grundsätzlich mache es Sinn, bei den hohen Lohnkosten in der Schweiz eine Entlastung für die Firmen einzuführen. Gegenüber der USR III hat man u.a. den qualifizierenden Aufwand auf den direkt zurechenbaren Personalaufwand verengt.

4. Massnahme: Entlastungsbegrenzung

Die Entlastungsbegrenzung von 70% (obligatorisch auf Kantonsebene) führte zu einem grösseren Unverständnis. Zum einen wurde diese im Vergleich zur USR III von 80% auf 70% reduziert, d.h. die steuerliche Entlastung aufgrund einer Patentbox, dem zusätzlichen Abzug für F&E und den Abschreibungen aus vorzeitigem Statusaustritt ("Step-up") darf nicht höher sein als 70% des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung. Das Risiko besteht, dass die Abschreibungen auf den stillen Reserven beim vorzeitigen Steuerstatuswechsel nicht im vollen Umfang genutzt werden können, da diese mit in die Entlastungsabgrenzung fallen, obwohl sie geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellen. Firmen mit einem (kantonalen) Sonderstatus werden dadurch einen unsanften Übergang zu einer höheren Steuerbelastung erleben. Aus Kantonssicht wurde der Einbezug der Abschreibungen aus vorzeitigem Statuswechsel in die (tiefere) Entlastungsbegrenzung so begründet, dass Unternehmen, welche stille Reserven ausweisen, auch einen entsprechend höheren zukünftigen Gewinn generieren sollten.

5. Massnahme: Erhöhung der Dividendenbesteuerung

Bei der obligatorischen Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 70% und die Pflicht zur Anwendung des Teilbesteuerungsverfahrens für alle Kantone sieht man aus Verwaltungssicht weniger Bedenken. Die Steuerbelastung für die Aktionäre bei Dividendenbezügen wird jedoch zunehmen. In Zürich würde beim Wechsel des Teilsatzverfahrens zur Teilbesteuerung eine Dividendenbesteuerung von 60% keine Mehrbelastung darstellen. Welche Position der Kanton Zürich in der Vernehmlassung einnimmt ist, jedoch noch nicht publik.

6. Massnahme: Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer

Diese Massnahme führte bei der Podiumsdiskussion zu steuerpolitischen Diskussionen. Der Kantonsanteil soll von 17% auf 20.5% erhöht werden (ursprünglich auf 21.2% gemäss USR III). Hinterfragt wurde, ob Subventionen vom Bund generell sinnvoll für den Steuerwettbewerb sind, da durch die Finanzausgleichszahlungen die "Nehmerkantone" keinen Anreiz für neue Firmenansiedlungen in ihrem Kanton haben. Geberkantone, wie z.B. Zürich, sehen dies jedoch als sinnvolle Massnahme, da die SV17 den Kanton viel Geld kosten wird und die Mittel des Bundes für die Standortförderung eingesetzt werden.   

Weitere Massnahmen

Weitere Massnahmen wurden kurz angesprochen. Bei der Familienzulage wurde festgehalten, dass der Schweizer Bürger eine solche Massnahme wünscht, damit nicht nur die Firmen von der Steuerreform profitieren.

Mit Bedauern wurde festgehalten, dass die zinsbereinigte Gewinnsteuer als Massnahme in der Vernehmlassungsvorlage zur SV17 nicht enthalten ist. Gerade für den Kanton Zürich wäre eine Gleichstellung der Eigen- und Fremdfinanzierung juristischer Personen von grosser Wichtigkeit. Nicht nur ökonomisch macht diese Massnahme Sinn, sondern auch für Konzernfinanzierungsgesellschaften in der Schweiz könnte diese Massnahme attraktiv sein.

Fazit

Als Fazit wurde von den Podiumssprechern festgehalten, dass die Standortattraktivität sowohl durch tiefere Steuersätze der Kantone, als auch durch einen möglichst breiten, flexiblen Instrumentenkasten erhalten und gefördert werden kann.  

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