Pauschalbesteuerung: heutige Fallstricke Pauschalbesteuerung: heutige Fallstricke
Bild: Kalaidos FH

In einer vierteiligen Blogserie wurde in einem ersten Teil die Entstehung der Besteuerung nach dem Aufwand (sog. Pauschalbesteuerung) beleuchtet. Mit welchen Massnahmen die Pauschalbesteuerung in der Bevölkerung auf mehr Akzeptanz stossen könnte, wurde in einem zweiten Teil hervorgehoben. Die Themen Einnahmen durch die Pauschalbesteuerung, Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie Vereinbarkeit mit der Ausübung von Verwaltungsratsmandaten wurden in einem dritten Teil thematisiert. In diesem Post geht es um Fallstricke der Pauschalbesteuerung und ihre Zukunftsaussichten 1)

Welches sind mögliche Fallstricke der Besteuerung nach dem Aufwand?

Nicht einfach zu beurteilen sind beispielsweise die Fragen rund um die private Vermögensverwaltung, zumal es bei den zur Diskussion stehenden Steuerpflichtigen schnell um grosse Vermögen gehen kann, die bspw. Mithilfe von Family Office-Strukturen verwaltet werden. Auch einer nach dem Aufwand besteuerten Person muss es indes gestattet sein, ihr – regelmässig umfangreiches – Vermögen in einer nach den individuellen Bedürfnissen gewählten Form zu verwalten. Waltet die nach dem Aufwand besteuerte Person zu extensiv, hält sie beispielsweise die Wertschriften regelmässig nur für kurze Frist, setzt bspw. in grossem Umfang Fremdkapital ein, läuft sie nach Meinung des Autors – gleich wie die ordentlich steuerpflichtigen Personen – Gefahr, dass ihr eine gewerbsmässige Tätigkeit unterstellt wird. Dadurch würde sie nicht nur anstelle des angestrebten Kapitalgewinnes nach Art. 16 Abs. 3 DBG plötzlich Erwerbseinkommen nach Art. 18 Abs. 1 DBG erzielen, sondern mit der Verpflichtung konfrontiert werden, auf dem selbständigen Erwerbseinkommen Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen. Zur Abrundung sei noch bemerkt, dass der Wertschriftenhandel nur eine Form der gewerbsmässigen Tätigkeit darstellt. Der Autor empfiehlt Bedachtheit und vorausschauende Vorsicht.

Welcher Kanton ist für pauschalbesteuerte Personen am attraktivsten? 

Diese Frage wurde im Rahmen der Untersuchungen für die Masterarbeit nicht nachgegangen. Die Antwort kommt aus dem Bauch heraus: Je nach den aktuellen Bedürfnissen wären wohl beispielsweise die folgenden Kriterien gegeneinander abzuwägen:

  • Höhe der effektiven Steuerbelastung,
  • verkehrstechnische Anbindung,
  • Ruhe, Mobilität,
  • kulturelles Angebot,
  • medizinische Versorgung,
  • Sprachregion,
  • Verfügbarkeit von geeignetem Wohneigentum.

Hat die Besteuerung nach dem Aufwand in der Schweiz eine Zukunft?

Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hat die Bevölkerung den Eindruck, wohlhabende ausländische Staatsangehörige könnten die Höhe ihrer Steuerforderungen aushandeln – was bei korrekter Anwendung durch die Kantone nicht der Fall sein darf – hat die Besteuerung nach dem Aufwand in der Schweiz wohl langfristig einen schweren Stand. Sofern die Kantone das Instrument der Kontrollrechnung korrekt anwenden und damit eine ordnungsgemässe Anwendung der Besteuerung nach dem Aufwand erfolgt, hat die Besteuerung nach dem Aufwand aus Sicht des Autors durchaus eine Zukunft. Die Kantone sind hier insbesondere in der Pflicht.

Was ist Ihr Schlussfazit zur Pauschalbesteuerung?

In einer Zeit, in der weltweit eine Krise die nächste einholt, sind die Staaten angehalten, ihren Finanzhaushalt mit genügend Steuersubstrat zu sichern. Die Schweiz ist diesem Druck von aussen ausgesetzt. Verschiedene Staaten bieten aber ähnliche Steuervorteile an. Die Schweiz ist nach Ansicht des Autors dieses Buches besser beraten, wenn sie nach aussen mit einem gesunden Selbstvertrauen den historisch gewachsenen föderalistischen Staatsaufbau vertritt, die für die verschiedenen Regionen unterschiedlich wichtige „Lex Chaplin“ als Bestandteil des schweizerischen Steuersystems verteidigt und für interessierte Ausländerinnen und Ausländer im Angebot behält. Ausländische Steuerbehörden werden nämlich noch so gern selbst ein solch ‚schillerndes Institut ‘ in ihren Gesetzen verankern und ‚umzugswilligen wohlhabenden Kosmopoliten‘ Tür und Tor öffnen, damit sie sich bei ihnen niederlassen und sich wohl fühlen können, wie es einst die reichen und adeligen aus Grossbritannien an der waadtländischen Riviera zu tun pflegten 2). „Machen wir es (nach CHRISTIAN WANNER, Anm. des Verfassers) wie der gute Hirte: Das Schaf scheren, aber nicht erwürgen oder in die Flucht schlagen.“

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1) Die Blogserie basiert auf dem im Frühling 2017 erschienenen Buch zur Besteuerung nach dem Aufwand in der Schweiz, welches im Rahmen der absolvierten Master-Thesis zum LL.M. Swiss and International Taxation an der Kalaidos Fachhochschule / SIST - Schweizerisches Institut für Steuerlehre verfasst wurde. Hier gelangen Sie zum Buchshop.
2) In diesen Schlusssatz hat der Autor nochmals in willkürlicher Auswahl einige der in seinem im Frühling 2017 erschienenen Buch zitierten Beschreibungen zur „Lex Chaplin“ aufgenommen. 

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