Der Zeitpunkt der steuerlich massgeblichen Verbuchung der negativen Folgen der Corona-Krise hat eine Kontroverse ausgelöst bezüglich einer möglichen "Corona-Rückstellung".
Stellt der Mietzins, welcher ein Arbeitgeber einem regelmässig zu Hause arbeitenden Mitarbeitenden bezahlt, geschäftsmässig begründeten Aufwand dar? Lesen Sie hier mehr dazu.