Regelzulassung

Weiterbildungs-Master (MAS, MBA, EMBA):

Zugelassen an der Kalaidos FH sind Bewerber/innen mit

  • einem abgeschlossenen Hochschulstudium einer akkreditierten schweizerischen oder einer äquivalenten, im Herkunftsland anerkannten oder akkreditierten ausländischen universitären Hochschule, Fachhochschule oder pädagogischen Hochschule sowie Praxiserfahrung
  • einem Abschluss der höheren Berufsbildung und ausreichend Berufserfahrung in einem für die Weiterbildung relevanten Berufsfeld und für das Programm angemessenen wissenschaftlichen Kenntnissen

Konsekutiver Master (MSc):

Die Zulassung zum Masterstudium setzt einen Bachelorabschluss einer Hochschule oder einer anderen Institution des Hochschulbereichs oder einen Bachelorabschluss einer äquivalenten, im Herkunftsland anerkannten oder akkreditierten ausländischen Hochschule voraus.

Die Kalaidos FH kann zusätzliche Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudium festlegen. Diese sind im Anhang zum Prüfungsreglement des betreffenden Studiengangs festgehalten.

Zulassungsbeschränkungen, die für alle Bewerber/innen gelten, bleiben vorbehalten.

Zulassung zum Master-Studium mit einem Bachelorabschluss eines anderen Hochschultyps
Bewerber/innen mit einem Bachelorabschluss eines anderen Hochschultyps werden gemäss der Konkordanzliste der Rektorenkonferenz der Schweizer Hochschulen oder auf der Basis sektoraler oder spezifischer Vereinbarungen der Kalaidos FH mit anderen Institutionen zugelassen, sofern letztere die Grundprinzipien dieses Reglements berücksichtigen.
Die Kalaidos FH kann an den Bachelorabschluss des anderen Hochschultyps minimale Qualitätsanforderungen bezüglich der Studienpläne, der Studieninhalte oder der Mindestnote stellen.
Die zuständige Zulassungskommission kann zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten im Umfang von insgesamt höchstens 60 ECTS-Punkten einfordern.

Zusatzbedingung MSc FH in Wirtschaftspsychologie: Absolventinnen und Absolventen ohne Vorkenntnisse im Bereich Wirtschaftspsychologie absolvieren vorgängig ein Grundlagenmodul.

Die Prüfung alternativer (oben nicht aufgezählter) Bachelorabschlüsse erfolgt durch den Studiendirektor Dr. Nikolaus Storz (nikolaus.storz@kalaidos-fh.ch / 044 200 19 86). Um eine Zulassungsprüfung in die Wege zu leiten, sind folgende Unterlagen schriftlich einzureichen:

  • Lebenslauf
  • Kopie des Bachelor-Diploms inkl. Supplements
  • Modulbeschriebe/-inhalte des absolvierten Bachelor-Studiengangs

Die Prüfung der Unterlagen nimmt in der Regel 3-5 Tage in Anspruch.

Sur-Dossier

Weiterbildungs-Master (MAS, MBA, EMBA):

Die Kalaidos FH kann qualifizierten Bewerbern/innen, welche die Voraussetzungen zum Weiterbildungsprogramm gemäss Regelzulassung nicht erfüllen, auf Antrag im Rahmen eines individuellen Aufnahmeverfahrens (Sur-Dossier-Verfahren) die Zulassung zum Weiterbildungsprogramm erteilen.

Bewerber/innen müssen über die folgenden Qualifikationen verfügen:

  • eine ausreichend qualifizierende Berufserfahrung
  • eine entsprechende berufliche Position
  • eine kontinuierliche Weiterbildungsbiografie
  • die für das Weiterbildungsprogramm angemessenen wissenschaftlichen Kenntnisse

Die Zulassungskommission kann Bewerbern/innen Auflagen aussprechen, die vor oder während des Studiums, immer jedoch vor Abschluss, erfüllt werden müssen.

Über die definitive Zulassung entscheidet die Kalaidos FH auf Antrag der Zulassungskommission.

Höhereintritt / Anerkennung von Leistungen

Weiterbildungs-Master (MAS, MBA, EMBA):

Wenn Sie bereits zwei CAS-Bausteine (Pflicht- und Wahlpflichtmodul) zur Erlangung der Master-Titels erworben haben, können Sie innerhalb von zwei Semestern (Wahl-CAS und Mastersemester) den Mastertitel erwerben. Bitte beachten Sie zusätzlich die individuellen Zulassungsbedingungen je Studiengang.

Ebenso kann eine Sur-Dossier Zulassung von der Studiengangsleitung erteilt werden.

Konsekutiver Master (MSc):

Für die Prüfung der möglichen Anerkennung bereits erbrachter Leistungen auf Hochschulstufe bzw. der Möglichkeit eines Höhereintritts sind folgende Unterlagen an den Studiendirektor, Dr. Nikolaus Storz (nikolaus.storz@kalaidos-fh.ch / 044 200 19 86), einzureichen:

  • Lebenslauf
  • Kopie des Leistungsnachweises (ToR) über die anzuerkennenden Leistungen
  • Modulbeschriebe zu den anzuerkennenden Leistungen (Inhalte, Umfang ECTS)

Die Prüfung der Unterlagen nimmt in der Regel 3-5 Tage in Anspruch.

Lernleistungen

Weiterbildung-Master (MAS, MBA, EMBA):

Erfolgreicher Abschluss von drei CAS sowie verfassen einer Masterarbeit.

Konsekutiver Master (MSc):

Absolvieren vorgegebener Pflichtmodule (60 ECTS, schriftliche Prüfungen) und frei wählbarer Marktplatzkurse (12 ECTS, Lernkontrollfragen). Verfassen einer Master Thesis (18 ECTS). Ergibt im Total 90 ECTS.

Zulassungsbedingungen Master of Science FH in Nursing an der Careum Hochschule Gesundheit

  • Abgeschlossenes Studium BSc in Pflege
  • Höhereintritt möglich für BSc in Pflege, die einen MAS-Studiengang zu einer pflegerelevanten Spezialisierung erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Pflegefachpersonen mit Hochschulstudium ohne klinisches Assessment absolvieren als Zulassung das Modul «Klinisches Assessment» für den Schwerpunkt «Klinische Expertise»

Diplomierte Pflegefachpersonen HF mit einem BScN-Abschluss können direkt in den Studiengang einsteigen, ebenso wie diplomierte Pflegefachpersonen HöFa II, die eine Berufsmatura, Fachmatura, 3-jährige Diplommittelschule (DMS), Handelsmittelschule (HMS) oder Matura abgeschlossen haben.


Mehr erfahren über die Zulassungsbedingungen:
Bitte lesen Sie Wegleitung der Careum Hochschule Gesundheit zur Zulassung zum Studium in Pflegewissenschaft für weitere Informationen. In der Wegleitung erfahren Sie auch, welche Nachweise eines äquivalenten Wissensstandes diplomierte Pflegefachpersonen HöFa II erbringen müssen, die keine Berufsmatura, Fachmatura, 3-jährige Diplommittelschule (DMS), Handelsmittelschule (HMS) oder Matura abgeschlossen haben, um den Zugang zum Studium im Master of Science in Nursing zu erhalten.

Studieninhalte MScN

Pflichtmodule im MSc Nursing:

  • Angewandte Forschung
  • Strategisches Projektmanagement
  • Pflege- und Gesundheitswissenschaft

Schwerpunkt Klinische Expertise:

  • Klinische Expertise

Schwerpunkt Applied Research:

  • Innovation und Leadership

Dauer

  • Fast Track Programm – Start light und 2 Jahre
  • Standard Programm – Start light und 3 Jahre
  • Flex Programm – Start light und 4 Jahre

-->> Factsheet Master in Science of Nursing

InteressentInnen für den Bereich Gesundheit wenden sich an: gesundheit@careum-hochschule.ch

Was sind ECTS-Punkte?

ECTS steht für «European Credit Transfer System» und ist ein europaweit einheitliches Anerkennungs- und Bewertungssystem zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. Die ECTS-Punkte (ECTS-Credits) geben Auskunft über das geleistete Arbeitspensum. Es sind keine Noten. Diese werden separat ausgewiesen. 1 ECTS-Punkt entspricht in etwa 30 studentischen Arbeitsstunden in der Ausbildung (BA, BSc, MA, MSc) und 25 Stunden in der Weiterbildung (CAS, DAS, MAS, MBA, EMBA). Die Anrechnung erfolgt jedoch nur mit Bestehen der entsprechenden Lernleistung.

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