Diplom- und Zertifikatslehrgänge (DAS/CAS)
Zulassung
Zu Diplomstudiengängen im Weiterbildungsbereich (DAS) und Zertifikatslehrgängen (CAS) sind alle Personen zugelassen, die zu einem Masterstudiengang (MAS, MBA, EMBA, MA, MSc) in dem Fachbereich zugelassen sind. Ferner gelten folgende Regeln:
Die Befähigung, an der Kalaidos Fachhochschule ein DAS/CAS zu absolvieren, ist gegeben, wenn kumulativ nachgewiesen wird, dass:
- eine mehrjährige Berufserfahrung im Fachbereich des DAS vorliegt.
- die letzte Aus- oder Weiterbildung in den letzten Jahren erfolgreich abgeschlossen wurde.
Lernleistungen
- Je nach CAS: Seminararbeit, Semesterarbeit, Transferarbeit, Online-Quiz, Transferprotokolle, schriftliche/mündliche Präsentationen und Prüfungen
- DAS: Die beiden CAS müssen erfolgreich absolviert werden, das DAS-Zertifikat wird ergänzend ausgestellt
Zulassungsbedingungen CAS/DAS/MAS an der Careum Hochschule Gesundheit
- Diplomierte Pflegefachpersonen mit einem Hochschulabschluss benötigen mindestens 2 Jahre Berufserfahrung.
- Diplomierte Pflegefachpersonen HF ohne Hochschulabschluss können mit 3 Jahren Berufserfahrung sowie dem Nachweis eines Weiterbildungsportfolios «sur dossier» aufgenommen werden. Sie besuchen das Modul „Forschungsresultate: Recherche und Beurteilung“ zusätzlich als Zulassungsmodul.
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InteressentInnen für den Bereich Gesundheit wenden sich an: gesundheit@careum-hochschule.ch
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Was sind ECTS-Punkte?
ECTS steht für «European Credit Transfer System» und ist ein europaweit einheitliches Anerkennungs- und Bewertungssystem zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. Die ECTS-Punkte (ECTS-Credits) geben Auskunft über das geleistete Arbeitspensum. Es sind keine Noten. Diese werden separat ausgewiesen. 1 ECTS-Punkt entspricht in etwa 30 studentischen Arbeitsstunden in der Ausbildung (BA, BSc, MA, MSc) und 25 Stunden in der Weiterbildung (CAS, DAS, MAS, MBA, EMBA). Die Anrechnung erfolgt jedoch nur mit Bestehen der entsprechenden Lernleistung.