Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel - Kreisschreibens Nr. 36 der ESTV vom 27.07.2012
Die Steuergesetze lassen grundsätzlich den Veranlagungsbehörden in der praktischen Anwendung einen grossen Spielraum zu. Dieser Spielraum wird jedoch immer kleiner, da die Steuerverwaltung mittels neuer Merkblätter, Kreisschreiben, Rundschreiben und Gerichtsurteile den vom Gesetz gewährten Spielraum zu ihren Gunsten verkleinert. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat nun ihre Auslegung zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel mit dem am 27. Juli 2012 publizierten Kreisschreiben Nr. 36 (KS