Hätten Sie’s gewusst? Kündigung und Lohnfortzahlung in der Probezeit
Herr Gilbert tritt seine Stelle als Bäcker am 1. Juni an; er untersteht weder einem GAV noch einem NAV. Einen schriftlichen Arbeitsvertrag hat er auch nicht erhalten. Mit dem Arbeitgeber wurden lediglich Stellenantritt, Arbeitszeit und Monatslohn vereinbart.
Am 20. Juni muss er wegen einer Infektion fünf Werktage zu Hause bleiben. Am 5. Juli erhält er einen eingeschriebenen Brief, datiert vom 1. Juli, der seine Kündigung auf den 7. Juli ausspricht. Herr Gilbert ist äusserst erstaunt, denn er ha