Am 15. September 2017 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) in einer Mitteilung ihre Haltung in Bezug auf die Auswirkungen des Automatischen Informationsaustausches (AIA) auf (straflose) Selbstanzeigen publiziert. Wird die Steuerverwaltung zukünftig keine (straflosen) Selbstanzeigen mehr akzeptieren? (Symbolbild) Gemäss Ansicht der ESTV soll die Steuerverwaltung spätestens ab dem 30. September 2018 von den AIA unterliegenden Steuerfaktoren Kenntnis haben,